Energiemanagement

Energiemanagement nach DIN ISO 50001: Ihr größter Nutzen ist unsere Zielorientierung

Damit Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, haben sie sich immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen. Dies erfolgt durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Effizienz, Effektivität, Abgrenzung vom Wettbewerb, Erfüllung von zertifizierten Managementsystemen, immer komplexeren Rechtsvorschriften sowie immer steigende Anforderungen an die Mitarbeitenden.

Eine Zertifizierung nach DIN ISO 50001 ist für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von >10GWh/Jahr alternativ zur EMAS Pflicht, wenn sie eine Reduzierung der EEG-Umlage beantragen wollen. Aber auch weniger stromintensive Gewerbe profitieren mit einer Zertifizierung von Rückerstattungen nach Strom- und Energiesteuergesetz. Diese Vergünstigungen können kleine und mittlere Unternehmen auch mit Hilfe eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.

Durch unsere langjährige Praxiserfahrung und nachweisbarer Erfolge im Bereich der Vorbereitung von Unternehmen auf eine erfolgreiche Zertifizierung von integrierten Managementsystemen sind wir als zuverlässiger Elektropartner bekannt.


Steuersparmöglichkeiten und mehr

Steuersparmöglichkeiten

Unternehmen des produzierenden Gewerbes (s §2 Abs 3 StromStG), die den sogenannten Spitzenausgleich erhalten wollen, müssen Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder EMAS (EU-Verordnung/ Eco Management Audit Scheme) einführen.

1. Ermöglichung alternativer Systeme z.B.
DIN EN 16247-1 zur Verbesserung der Energieeffizient für kleine und mittlere Unternehmen KMU. Definition KMU: <250MA, max 50mio. Euro Umsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 43mio. Euro

2. Einführungsphase. Gewährung der Steuerentlastung (Spitzenausgleich) in 2013-2015, wenn mindestens

3. 2013/ 2014 mit Einführung der EnMS nachweislich begonnen wird und

4. 2015 Einführung EnMS abgeschlossen (EnMS zertifiziert) ist

5. nach dem 31.12.2013 neu gegründete Unternehmen haben 2 Jahre nach dem Kalenderjahr der Neugründung zeit für die Einführung und zertifizierung des EnMS

Was müssen die Unternehmerin 2013 und 2014 nachweisen, um den Spitzenvergleich beim Hauptzollamt beantragen zu können?

3 Alternativen

1. Eine Zertifizierung nach ISO 50001
Vorlage eines Zertifikats oder Auditberichts zur Überwachung; nicht älter als 01.01.2012
2. Eine EMAS-Registrierungsurkunde
Vorlage der Urkunde oder Überwachungsauditbericht nicht alter als 01.01.2012
3. Ein Nachweis zum betrieb eines sogenannten “alternativen Systems zur Verbesserung der Enegerieeffizenz – vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder vollständiges System nach Anlage 2 der Verordnung BAFA Methodik aus §41 EEg. Nur für KMU möglich.